Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A hat der Auftraggeber die Pflicht, über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen im Bereich von Bauleistungen ab einem voraussichtlichem Auftragswert von 25.000 EUR netto zu informieren (Ex-Ante-Transparenz).
Auf diese Ausschreibungen können Sie sich nicht direkt bewerben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung. Die Angaben sind ohne Gewähr und dienen lediglich der Information.
_____________________________________________
Zur Zeit liegen keine entsprechenden Ausschreibungen vor.