Standesamtliche Trauung
Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden (Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit der beiden Ehegatten abgegeben werden. Sie darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.
Wenn die Ehegatten es wünschen, können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein. Vorgeschrieben ist dies nicht. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet (Eintragung in das Heiratsbuch). Sie erhalten vom Standesbeamten eine Bescheinigung über die Eheschließung.
Der Standesbeamte hat die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorzunehmen. Neben den Ehegatten und gegebenenfalls den Trauzeugen können auch weitere Personen, etwa Verwandte und Freunde, teilnehmen. Üblicherweise hält der Standesbeamte eine kleine Ansprache.
Hinweis:
Ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer standesamtlichen Trauung realisieren lassen, sollten Sie rechtzeitig mit dem Standesamt der Stadt, in der die Trauung vollzogen werden soll, klären.
In Deutschland kann man nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden, auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie unter "Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines".
Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen Nachweis Ihrer Eheschließung benötigen. Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eheschließung und können auch gleich weitere Urkunden in der von Ihnen benötigten Anzahl mitnehmen.
Hinweis:
Wenn später eine Eheurkunde benötigt wird, können berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen.