Poolwasser richtig entsorgen
Poolwasser enthält bestimmungsgemäß Desinfektionsmittel und/oder Biozide sowie Aufbereitungshilfsmittel. Wird Badewasser aus einem Pool abgeleitet, so sind die rechtlichen Vorgaben und der Stand der Abwassertechnik zu beachten.
Poolwasser mit Aktivchlorgehalt unter 0,05 mg/l kann, außerhalb besonders geschützter Bereiche (Grundwasserschutz- und -schongebiete) auf folgende Weise entsorgt werden:
- Durch eine breitflächige Verrieselung, wenn sich das Poolwasser im eigenen Garten verteilen kann, ohne dass es in Nachbargrundstücke fließt. Es muss ausreichend Fläche und Vegetation (Rasenfläche, Bepflanzung) vorhanden sein, nur so ist eine alleinige Bewässerung Ihres Grundstücks gewährleistet. Im Zweifelsfall sollte man vor der Ableitung des Poolwassers die zuständige Behörde kontaktieren.
- Einleitung in ein Gewässer ohne Errichtung von Einbauten, wird zum Beispiel ihr Grundstück durch einen Bach abgegrenzt. Die Einleitung darf keine Erhöhung der Temperatur und keine 10%ige Erhöhung der Wasserführung verursachen, dabei ist schwallartiges Einleiten zu vermeiden.
- Einleitung in eine Regenwasserkanalisation in Absprache mit dem Kanalisationsbetreiber
- Alternativ kann das Poolwasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Hierzu bedarf es allerdings der dringenden Absprache mit dem Betrieb der Kläranlage.
Wichtig:
- Vor dem Abpumpen des Poolwassers, muss der oben genannte Grenzwert unter 0,05mg/l liegen und mittels handelsüblicher DPD-Colorimeter überprüft werden.
- Poolwasser darf nicht direkt ohne Bodenpassage ins Grundwasser eingebracht werden, da es Chemikalien enthält.
- Eine direkte Einbringung in den Untergrund durch Schachtversickerung ohne Bodenpassage sowie die Einleitung in ein Fließgewässer oder ein stehendes Gewässer mittels dauerhafter entwässerungstechnischer Einrichtungen wie Verrohrungen, bedürfen einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 Wasserrechtsgesetz.
Wir bitten Sie, bei entsprechenden Vorhaben oder Fragen mit dem Zentralklärwerk Großburgwedel, Dritter Mühlenbruchsdamm, 30938 Burgwedel Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen das Zentralklärwerk Großburgwedel siehe unten:
Der Betrieb ist gerne bereit, Sie bei der ordnungsgemäßen Entsorgung zu unterstützen.
Ansprechpartner
Kläranlage Burgwedel | |
Dritter Mühlenbruchsdamm 30938 Burgwedel Telefon: 05139 896601 E-Mail: Klaerwerk.GBW@Burgwedel.de |