Heirat im Ausland
In Deutschland werden Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Ehevoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist. Manche Staaten (z.B. Österreich, Schweiz, Türkei, Polen, Italien) verlangen ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis, das Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen können. In einigen Ländern genügen mitunter Reisepass und Internationale Geburtsurkunde.
Tipp:
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche "Heiratspapiere" Sie im Reisegepäck mitnehmen sollten. Auskünfte erhalten Sie insbesondere bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland. Die entsprechenden Kontaktadressen können Sie beim Auswärtigen Amt finden.
Achtung!
Außerdem sollten Sie beachten, dass ausländische Heiratsurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung ("Apostille" bei Heirat in den USA) durch die ausländischen Behörden oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt werden. Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.