Gleichstellung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Nds. Verfassung Artikel 3. Abs. 2
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundrecht, ein gemeinsamer Wert der EU und eine Voraussetzung zur Erreichung der EU-Ziele für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt.
Gleichstellungspolitik hat viele Facetten, denn Frauen und Männer haben vielfältige Rollen, Lebenserfahrungen und Lebensvorstellungen. Gleichstellungspolitik berücksichtigt diese Vielfalt, sie nimmt die Unterschiede der Lebensläufe von Frauen und Männern in den Blick.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist in Gleichstellungsgesetzen und Kommunalordnungen verankert.