Antworten auf die häufigsten Fragen in Kürze - Sterbefall
Hier die häufigsten Fragen in Kürze.
Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls?
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Gebiet der Sterbefall eingetreten ist. Alle Personen, die in der Stadt Burgwedel verstorben sind, werden also vom Standesamt Burgwedel beurkundet.
Ist eine Frist zu beachten?
Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauf folgenden Werktag erstattet werden.
Wer zeigt den Sterbefall an?
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, obliegt die Anzeigepflicht:
- dem Familienoberhaupt,
- demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat, nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach "persönlichen Umständen" verschieden sein.
Unter "Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls" werden wir vorab versuchen, die in der Regel notwendigen Unterlagen zu erläutern.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.