Antworten auf die häufigsten Fragen in Kürze - Heirat
Seit dem 01.07.1998 ist der Begriff des "Aufgebotes" weggefallen. An seine Stelle ist die "Anmeldung der Eheschließung" getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung der Eheschließung nicht mehr für eine Woche öffentlich ausgehangen.
Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin, mit der Anmeldung der Eheschließung, die Pflicht des Standesbeamten/der Standesbeamtin, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.
Nachfolgend möchten wir aber zunächst versuchen, Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten.
Wo müssen wir die Eheschließung anmelden?
Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Gebiet einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.
Wir möchten nicht an unserem Wohnsitz heiraten. Kann die Heirat auch in einem anderen Standesamt erfolgen?
Ja, setzen Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Burgwedel dorthin gesandt werden.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben.
Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen. Deutsche Staatsangehörige erkundigen sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim örtlich zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe; ausländische Staatsangehörige bitte bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung in Deutschland.
Wie lange ist die "Anmeldung der Eheschließung" gültig?
Seit dem 01.07.1998 ist der Aushang entfallen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Allerdings gibt es bei Auslandsbeteiligung auch Ausnahmen mit einer kürzeren Geltungsdauer.
Müssen wir gemeinsam die Eheschließung anmelden?
Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (Beitrittserklärung) muss alle für die Anmeldung erforderlichen Aufgaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den das Standesamt für Sie bereit hält.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung der Eheschließung?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen können je nach "persönlichen Umständen" verschieden sein und richten sich außerdem nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
Ausländische Staatsangehörige oder Deutsche, die im Ausland geboren sind, sowie Aussiedler bitten wir, im Standesamt vorzusprechen. Wir beraten Sie dann ausführlich, welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung der Eheschließung benötigen.