+++ Update vom 08.01.2021
Umsetzung des Zuganges zu den Notgruppen in den Kindertagesstätten in Burgwedel ab dem 11.01.2021
Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 08.01.2021 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen mit definierter Platzzahl (50 % der regulären Plätze).
Es wurde im Rahmen der Verordnung ferner definiert, wer einen grundsätzlichen Zugang zu der Notbetreuung für sein Kind erhalten kann. Dies sind Erziehungsberechtigte in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse in betriebsnotwendiger Stellung, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, angehende Schulkinder, Familien mit besonderen Härtefallsituationen sowie Familien mit besonderen pädagogischen Bedarfen.
Unter Berücksichtigung dieser definierten Zugangsberechtigungen werden mehr Eltern einen Betreuungsanspruch geltend machen können, als nach der Verordnung Plätze zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund werden Arbeitsbescheinigungen von beiden Elternteilen erbeten.
Es ist das Ziel, die aus den Vorgaben entstehende Mangelverwaltung unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Familien bestmöglich durchzuführen. Es werden voraussichtlich nicht alle nachfragenden Familien einen Platz erhalten können.
Die Regelungen der Verordnung ab dem 11.01.2021 stellen die Umsetzung der Vereinbarungen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin im Bereich des Landes Niedersachsen dar. Anlass ist die Verringerung der Kontakte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Pandemie. Eine Begrenzung der Kontakte auch im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen stellt die Familien vor große Herausforderungen. Im Rahmen der Umsetzung der Regelungen wird das Ziel verfolgt, die individuellen Belastungen so gut es geht zu berücksichtigen.
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+++ Meldung vom 07.01.2021
Notbetreuung im Szenario „C“ in Krippe, Kindergarten und Hort
Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, haben die Teilnehmenden der Bund-Länder-Konferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sowie zur Senkung der 7-Tage Inzidenz beschlossen, die zunächst bis zum 10.01.2021 gültigen Maßnahmen bis zum 31.01.2021 zu verlängern. Das Land Niedersachsen wird auf der Basis der Gespräche in Erweiterung der bisherigen Regelung für die Kindertagesstätten ab dem 11.01.2021 das Szenario „C“ mit einer Notbetreuung einsetzen.
Das bedeutet, dass die Kindertagessstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) grundsätzlich in der Zeit vom 11.01. bis 29.01. 2021 geschlossen sind. Gleichzeitig kann in begrenztem Umfang für Kinder, bei denen mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse (systemrelevant) und in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist, eine Notbetreuung angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist auch eine Betreuung aus besonderen pädagogischen Gründen, in besonderen Härtefällen oder für zum kommenden Schuljahr schulpflichtige Kinder.
Unter Beachtung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplanes ist in den Burgwedeler Kindertagesstätten eine maximale Betreuung in den unten angegebenen Zeiten möglich:
- Krippen und Kindergärten: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
- Horte: 16.00 Uhr/17.00 Uhr (im Rahmen der Kooperation mit
den Grundschulen und in Absprache mit den jeweiligen Horten)
Sollte es nicht möglich sein, das Kind ab dem 11.01.2021 selbst zu betreuen, kann unter den genannten individuellen Voraussetzungen formlos ein entsprechender Antrag auf Notbetreuung bei der für die jeweilige KiTa zuständigen Leiterin gestellt werden (telefonisch oder per E-Mail, ab Donnerstag, 07.01.2021, 13.00 Uhr).
Hinsichtlich der Gebühren für den Monat Januar 2021 wird die Verwaltung auf Basis der KiTa-Satzung im Fall einer Erstattung von Amts wegen handeln (es ist kein Antrag erforderlich); dies wird im Laufe des Februar 2021 erfolgen.
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