Das Niedersächsische Kultusministerium hatte nach der letzten Bund-Länderkonferenz zunächst eine Weiterführung des Szenario „C“ mit dem Angebot von Notgruppen in den Kindertagesstätten „für den Februar“ kommuniziert. Gleichzeitig wurde die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung mit einem Gültigkeitsdatum bis zum 07.03.2021 vorgenommen und eine Perspektivplanung mit Wechsel in das Szenario „B“ mit regulären Gruppengrößen erarbeitet und ab dem 01.03.2021 als Möglichkeit veröffentlicht. Nunmehr hat das Kultusministerium heute mitgeteilt, dass weitergehende Öffnungen zur nächsten Woche nicht möglich sind. Hintergrund sind nach den Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten.
Die Stadt Burgwedel hatte sich bei der Vergabe der Notplätze für die Zeit ab dem 15.02.2021 unter Berücksichtigung der unklaren Perspektiven für eine Platzvergabe in den Notgruppen bis zum 28.02.2021 entschieden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der neuen Landesvorgaben erhalten die Eltern, die bisher einen Notplatz für ihr Kind haben, grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Platz ohne erneutes Verfahren zur Bedarfsbekundung bis zum 05.03.2021 zu behalten.
Vor dem Hintergrund der Mangelverwaltung (es besteht ein höherer Bedarf für Notbetreuung, als Plätze angeboten werden können) wird gebeten, einen Notplatz auch in der kommenden Woche nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann.
Für in der nächsten Woche entstehende Betreuungsbedarfe bei Familien, die bisher keinen Notplatz in Anspruch genommen haben, stellt die Stadt Burgwedel bei Erfüllen der Voraussetzungen nach der Nds. Corona-Verordnung (mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r ist in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse – systemrelevant - und in betriebsnotwendiger Stellung tätig; grundsätzlich zulässig ist auch eine Betreuung aus besonderen pädagogischen Gründen, für zum kommenden Schuljahr schulpflichtige Kinder oder in besonderen Härtefällen.) anheim, direkt bei der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte eine entsprechende Meldung per Mail oder Telefon vorzunehmen. Jedoch kann voraussichtlich nur in wenigen Einzelfällen eine Platzzuweisung in der Zeit vom 01.03. bis 05.03. erfolgen, da die meisten Plätze belegt sind.
Nach erfolgten Entscheidungen des Kultusministeriums für die Zeit ab dem 08.03.2021 wird unmittelbar eine Mitteilung erfolgen.
+++ Meldung vom 11.02.2021
Die Teilnehmenden der Bund-Länder-Konferenz haben unter Abwägung der aktuellen Infektionslage sowie Bewertung der Risiken der Virusmutationen beschlossen, die zunächst bis zum 14.02.2021 gültigen Maßnahmen bis zum 07.03.2021 zu verlängern. Das Land Niedersachsen wird die bestehende Regelung in der Corona-Verordnung zu den Kindertagesstätten bis zum 28.02.2021 fortsetzen. Insoweit verbleibt die Vorgabe des § 12 der Nds. Corona-Verordnung, wonach der Betrieb von Kinderhorten und Kindertageseinrichtungen untersagt ist. Es gilt das Szenario „C“ mit einer Notbetreuungsmöglichkeit in kleinen Gruppen.
Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) grundsätzlich in der Zeit vom 15.02.2021 bis 28.02.2021 geschlossen sind. Gleichzeitig kann in begrenztem Umfang für Kinder, bei denen mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse (systemrelevant) und in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist, eine Notbetreuung angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist auch eine Betreuung aus besonderen pädagogischen Gründen, für zum kommenden Schuljahr schulpflichtige Kinder oder in besonderen Härtefällen.
In allen Fällen gilt, dass anderweitige Betreuungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft sein müssen.
Unter Beachtung des Nds. Rahmen-Hygieneplanes ist dies im Bereich der Krippen und Kindergärten maximal täglich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich. Aus gegebenem Anlass kann es auch an einzelnen Tagen zu einer Reduzierung der täglichen Betreuungszeit kommen. Im Bereich der Horte werden im Rahmen der Kooperation mit den Grundschulen zum Teil Betreuungszeiten bis 16.00 Uhr als auch 17.00 Uhr möglich sein. Der konkrete Betreuungsrahmen wäre vor Ort mit den jeweiligen Horten abzusprechen.
Sollte es Eltern nicht möglich sein, ihr Kind ab dem 15.02.2021 selbst zu betreuen, können diese ab sofort unter den genannten individuellen Voraussetzungen formlos einen entsprechenden Antrag auf Notbetreuung bei der für ihre KiTa zuständigen Leiterin stellen (telefonisch oder per Mail, bis Freitag, 12.02.2021, 10.00 Uhr). Diese wird mit den Eltern die Betreuungsmöglichkeiten festlegen. Die genannte Frist ist bitte unbedingt einzuhalten, damit die möglichen Plätze in den Notgruppen für die Zeit ab dem 15.02.2021 zeitnah vergeben werden können. Die Kurzfristigkeit ist den erst gestern getroffenen Entscheidungen auf Bund-Länder-Ebene geschuldet.
Es gilt zu beachten, dass alle bisher in den Notgruppen betreuten Kinder für die Zeit ab dem 15.02.2021 bei entsprechendem Bedarf erneut anzumelden sind. Die für die Zuweisung eines Notplatzes erforderlichen Bescheinigungen sind bei erneuter Anmeldung für bereits schon jetzt betreuten Kinder nur einzureichen, wenn sich eine Änderung ergeben hat. Betreuungsbedarfe für „neu“ angemeldete Kinder sind mit Nachweisen zu belegen.
+++ Meldung vom 25.01.2021
Notbetreuung in den Kindertagesstätten in Burgwedel ab dem 01.02.2021 bis zum 12.02.2021
Schließung der Kindertagesstätten mit Notbetreuungsmöglichkeit
Die Teilnehmenden der Bund-Länder-Gespräche haben die schrittweise Öffnung im Betreuungs- und Bildungsbereich mit einer besonderen Priorität versehen. Gleichwohl müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten Öffnungen vorsichtig und schrittweise erfolgen. Ein entsprechender Stufenplan zur Öffnung (für alle eingeschränkten Bereiche) in Abhängigkeiten von Inzidenzen befindet sich in Vorbereitung durch das Ministerium. Aktuell führt das Land Niedersachsen seine bisherige Maßnahme der Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen zur Beibehaltung der Kontaktbeschränkungen fort.
Insoweit melden Sie bitte Ihren Notgruppenbedarf nur für die Tage an, an denen keine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann.Die Teilnehmenden der Bund-Länder-Konferenz haben vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sowie zur Senkung der 7-Tage Inzidenz beschlossen, die zunächst bis zum 29.01.2021 gültigen Maßnahmen bis zum 14.02.2021 zu verlängern. Das Land Niedersachsen hat die bestehende Regelungen in der Corona-Verordnung vor dem Hintergrund der vereinbarten restriktiven Umsetzung auch für den Verlängerungszeitraum bestätigt. Insoweit verbleibt die Vorgabe des § 12 der Nds. Corona-Verordnung, wonach der Betrieb von Kinderhorten und Kindertageseinrichtungen untersagt ist. Es gilt das Szenario „C“ mit einer Notbetreuungsmöglichkeit in kleinen Gruppen.
Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) grundsätzlich in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.02.2021 geschlossen sind. Gleichzeitig kann in begrenztem Umfang für Kinder, bei denen mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse (systemrelevant) und in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist, eine Notbetreuung angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist auch eine Betreuung aus besonderen pädagogischen Gründen, für zum kommenden Schuljahr schulpflichtige Kinder oder in besonderen Härtefällen.
In allen Fällen gilt, dass anderweitige Betreuungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft sein müssen.
Unter Beachtung des Nds. Rahmen-Hygieneplanes ist dies im Bereich der Krippen und Kindergärten maximal täglich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich. Im Bereich der Horte werden im Rahmen der Kooperation mit den Grundschulen zum Teil Betreuungszeiten bis 16.00 Uhr als auch 17.00 Uhr möglich sein. Der konkrete Betreuungsrahmen wäre vor Ort mit den jeweiligen Horten abzusprechen.
Sollte es ab dem 01.02.2021 nicht möglich sein, dass Kind selbst zu betreuen, kann unter den genannten individuellen Voraussetzungen ab sofort formlos ein entsprechender Antrag auf Notbetreuung bei der jeweiligen KiTa zuständigen Leiterin gestellt werden (telefonisch oder per Mail, bis Mittwoch, 27.01.2021, 10.00 Uhr). Diese wird mit Ihnen die Betreuungsmöglichkeiten festlegen.
Die genannte Frist ist bitte unbedingt einzuhalten, damit die möglichen Plätze in den Notgruppen für die Zeit ab dem 01.02.2021 zeitnah vergeben werden können.
Es gilt zu beachten, dass alle bisher in den Notgruppen betreuten Kinder für die Zeit ab dem 01.02.2021 bei entsprechendem Bedarf erneut anzumelden sind. Die für die Zuweisung eines Notplatzes erforderlichen Bescheinigungen sind bei erneuter Anmeldung für bereits schon jetzt betreute Kinder nur einzureichen, wenn sich eine Änderung ergeben hat. Betreuungsbedarfe für „neu“ angemeldete Kinder sind mit Nachweisen zu belegen.
Sowohl im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche als auch bei der Jugend- und Familienminister-Konferenz wurde zur Vermeidung der Kontaktreduktion noch einmal deutlich betont, die Kindertagesbetreuung nur in dem zeitlichen Ausmaß in Anspruch zu nehmen, in welchem die Betreuung unbedingt erforderlich ist. Insoweit melden Sie bitte Ihren Notgruppenbedarf nur für die Tage an, an denen keine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann.
+++ Update vom 08.01.2021 zur Meldung vom 07.01.2021
Umsetzung des Zuganges zu den Notgruppen in den Kindertagesstätten in Burgwedel ab dem 11.01.2021
Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 08.01.2021 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen mit definierter Platzzahl (50 % der regulären Plätze).
Es wurde im Rahmen der Verordnung ferner definiert, wer einen grundsätzlichen Zugang zu der Notbetreuung für sein Kind erhalten kann. Dies sind Erziehungsberechtigte in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse in betriebsnotwendiger Stellung, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, angehende Schulkinder, Familien mit besonderen Härtefallsituationen sowie Familien mit besonderen pädagogischen Bedarfen.
Unter Berücksichtigung dieser definierten Zugangsberechtigungen werden mehr Eltern einen Betreuungsanspruch geltend machen können, als nach der Verordnung Plätze zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund werden Arbeitsbescheinigungen von beiden Elternteilen erbeten.
Es ist das Ziel, die aus den Vorgaben entstehende Mangelverwaltung unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Familien bestmöglich durchzuführen. Es werden voraussichtlich nicht alle nachfragenden Familien einen Platz erhalten können.
Die Regelungen der Verordnung ab dem 11.01.2021 stellen die Umsetzung der Vereinbarungen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin im Bereich des Landes Niedersachsen dar. Anlass ist die Verringerung der Kontakte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Pandemie. Eine Begrenzung der Kontakte auch im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen stellt die Familien vor große Herausforderungen. Im Rahmen der Umsetzung der Regelungen wird das Ziel verfolgt, die individuellen Belastungen so gut es geht zu berücksichtigen.
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+++ Meldung vom 07.01.2021
Schließung der Kindertagesstätten in Burgwedel ab dem 11.01.2021
Notbetreuung im Szenario „C“ in Krippe, Kindergarten und Hort
Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, haben die Teilnehmenden der Bund-Länder-Konferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sowie zur Senkung der 7-Tage Inzidenz beschlossen, die zunächst bis zum 10.01.2021 gültigen Maßnahmen bis zum 31.01.2021 zu verlängern. Das Land Niedersachsen wird auf der Basis der Gespräche in Erweiterung der bisherigen Regelung für die Kindertagesstätten ab dem 11.01.2021 das Szenario „C“ mit einer Notbetreuung einsetzen.
Das bedeutet, dass die Kindertagessstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) grundsätzlich in der Zeit vom 11.01. bis 29.01. 2021 geschlossen sind. Gleichzeitig kann in begrenztem Umfang für Kinder, bei denen mindestens ein*e Erziehungsberechtigte*r in einem Berufszweig von allgemein öffentlichem Interesse (systemrelevant) und in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist, eine Notbetreuung angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist auch eine Betreuung aus besonderen pädagogischen Gründen, in besonderen Härtefällen oder für zum kommenden Schuljahr schulpflichtige Kinder.
Unter Beachtung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplanes ist in den Burgwedeler Kindertagesstätten eine maximale Betreuung in den unten angegebenen Zeiten möglich:
- Krippen und Kindergärten: 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
- Horte: 16.00 Uhr/17.00 Uhr (im Rahmen der Kooperation mit
den Grundschulen und in Absprache mit den jeweiligen Horten)
Sollte es nicht möglich sein, das Kind ab dem 11.01.2021 selbst zu betreuen, kann unter den genannten individuellen Voraussetzungen formlos ein entsprechender Antrag auf Notbetreuung bei der für die jeweilige KiTa zuständigen Leiterin gestellt werden (telefonisch oder per E-Mail, ab Donnerstag, 07.01.2021, 13.00 Uhr).
Hinsichtlich der Gebühren für den Monat Januar 2021 wird die Verwaltung auf Basis der KiTa-Satzung im Fall einer Erstattung von Amts wegen handeln (es ist kein Antrag erforderlich); dies wird im Laufe des Februar 2021 erfolgen.
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