Das Verfahren:
Die konkreten Start- und Endtermine des Bewerbungsverfahrens werden auf dieser Seite und in der örtlichen Presse verkündet. Innerhalb einer zweiwöchigen Bewerbungsfrist können sich bauwillige Personen über einen Bewerbungsbogen, der ebenfalls über die Homepage der Stadt Burgwedel erreichbar sein wird, auf maximal drei Bauplätze bewerben. Diese werden anhand von Ordnungsnummern auf den ebenfalls hier zur Verfügung gestellten Karten dargestellt. Zugelassen zu der Bewerbung ist jede natürliche, volljährige Person, welche in den letzten 20 Jahren kein kommunales Bauland von der Stadt Burgwedel erworben hat. Doppelbewerbungen sind nicht zugelassen und führen zu einem Ausschluss jedes weiteren Bewerbungsbogens vom Losverfahren auch wenn darauf zusätzlich Ehepartner/Lebenspartner/Familienangehörige/andere Personen eingetragen wurden und dies deren erste Bewerbung darstellt. Die Mehrfachbewerbungen führen zu einer eklatanten Benachteiligung anderer Bauwilliger und sollen durch diese Regelung verhindert werden.
Beispielhaft aufgeführt sind folgende Konstellationen von unzulässigen Doppelbewerbungen:
- Ein Ehepaar bewirbt sich in einem ersten Bewerbungsbogen. Zusätzlich bewirbt sich die Ehefrau noch mit ihrer Schwester gemeinsam über einen zweiten Bewerbungsbogen, die zweite Bewerbung wäre ungültig.
- Person A bewirbt sich mit einem Bewerbungsbogen. Zusätzlich bewirbt sich Person A noch mit der Ehepartnerin über einen zweiten Bewerbungsbogen. Die zweite Bewerbung wäre ungültig.
Jede bauwillige Person sollte also im Vorfeld klar für sich ermitteln, in welcher Konstellation eine Bewerbung eingereicht wird. Ob sie sich bei der Bewerbung einzeln oder mit Ehepartner*in/Lebenspartner*in/Familienangehörige/einer anderen Person zusammen bewirbt, ist im Vorfeld (ggfs. auch schon mit einem Kreditinstitut) sehr genau zu prüfen, da auch nur in dieser Konstellation ein Kaufvertrag mit der Stadt Burgwedel geschlossen wird. Eine nachträgliche Übertragung des durch Losziehung erworbenen Vorkaufsrechts während der Abwicklung des Kaufvorganges ist nicht vorgesehen.
Nach der zweiwöchigen Bewerbungsfrist wird von einem unabhängigen Notar mit Amtssitz in Hannover ein Losverfahren durchgeführt. Hierbei wird für das Grundstück mit der Ordnungsnummer 1 ein Topf mit allen Bewerbungsbögen gebildet, die sich explizit auf diese Ordnungsnummer beworben haben. Der Notar zieht sodann 7 Bewerbungsbögen für das erste Grundstück, die anhand ihrer Losziehung in eine Reihenfolge von 1-7 treten. Die erstplatzierte Person/Personen fallen aus den nachfolgenden Verlosungsrunden heraus.
Die erstplatzierten Bauwilligen bekommen ab der 2. Kalenderwoche des Jahres 2021 die für eine Kauffinanzierung notwendigen Informationen (Kaufvertragsentwurf, Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Katasterplan, etc.) vorgelegt. Mit der Benachrichtigung der erstplatzierten Bauwilligen wird eine Frist zur Vorlage einer Finanzierungsbestätigung eines im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Kreditinstituts mitgeteilt. Diese Frist kann aufgrund von Unklarheiten im Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich mitgeteilt werden. Wird innerhalb der mitgeteilten Frist kein Nachweis der Finanzierbarkeit vorgelegt, fällt das Grundstück an die nächstplatzierten Bauwilligen.
Vertragsinhalte:
Der Kaufvertragsentwurf regelt unter anderem, dass die Käuferseite das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrags bebauen muss. Weiterhin sind die Grundstücke jeweils nur mit freistehenden Einfamilienhäusern mit maximal einer untergeordneten Einliegerwohnung zu bebauen. Eine Vermietung der Hauptwohnung ist für die ersten 12 Jahre nach Bezug der Immobilie ausgeschlossen. Die Unterbringung von Pflegekräften, Nutzungen im Sinne eines Mehrgenerationenhauses oder Wohnnutzung von Verwandten in gerader Linie sind hingegen erlaubt.
Bei Verstößen gegen die v.g. Regelungen fällt das Grundstück an die Stadt Burgwedel zurück. Optional kann die Stadt Burgwedel eine Vertragsstrafe i.H.v. 20% - 25% des gültigen Bodenrichtwertes erheben, der zu dem Zeitpunkt der Vertragsstrafe auslösenden Tatbestandsverwirklichung gilt.