Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
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