Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Stadt Burgwedel hat die Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen, sowie auf Fußgängerüberwegen, Geh- und gemeinsamen Rad- und Gehwegen den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke bzw. den ihnen gleichgestellten Personen auferlegt.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung bis 8.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr durchgeführt sein.
Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20.00 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
Die Pflicht zum Winterdienst wird auf Grundstückseigentümer oder ihnen gleichgestellte Personen nicht übertragen, wenn ihnen der Winterdienst wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung und der Verordnung zur Straßenreinigung der Stadt Burgwedel.