Ein Wildschaden ist dem Ordnungsamt der Stadt Burgwedel mitzuteilen. Die Mitteilung dient nur zur Wahrung der 1-wöchigen Frist, in der ein Wildschaden bei der Stadt anzuzeigen ist.
Erst wenn ein nicht förmliches Einigungsgespräch zwischen Landwirt und Jagdpächter nicht zum Erfolg führt, soll der Wildschaden formell angemeldet werden. Mit der formellen Anmeldung des Wildschadens wird die Durchführung eines (kostenpflichtigen) Vorverfahrens beantragt.