Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.
Wilder Müll Entsorgung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
Herr Stolzenberg![]() | |
Ämter / Bereiche Ordnungs- und Sozialamt › Sicherheit & Ordnung › Marktwesen / Überwachung ruh. Verkehr Ordnungs- und Sozialamt › Sicherheit & Ordnung › Straßenverkehrsangelegenheiten Rathaus Burgwedel, Zimmer 2.04 // 1. OG Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-328 Telefax: 05139 8973-491 E-Mail: m.stolzenberg@burgwedel.de |
Externe Behörden
ahaZweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverKarl-Wiechert-Allee 60 c 30625 Hannover Telefon: 0800 9991199 Telefax: 0511 991147880 E-Mail: service@aha-region.deHomepage: http://www.aha-region.de | Mo – Do: 07.00 – 16.30 Uhr Fr: 07.00 – 15.00 Uhr |