Für einige erlaubnispflichtige Gewerbe nach Gewerbeordnung oder spezielleren Rechtsvorschriften ist die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Sofern dies von der Erlaubnis erteilenden Behörde verlangt wird und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Stadt Burgwedel für die ansässigen Gewerbebetriebe / Gewerbetreibenden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Bezug auf die Gewerbesteuer aus.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (in Bezug auf Gemeindesteuern)
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
Herr Kleiß![]() | |
Teamkoordinator FinanzenAmt / Bereich Amt für zentrale Dienste › Steuern › Gewerbesteuern Rathaus Burgwedel, Zimmer 3.18 // 2. OG Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-212 Telefax: 05139 8973-491 E-Mail: M.Kleiss@Burgwedel.de |