Die Benutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung, die einer Erlaubnis bedarf.
Rahmen
Erlaubnisse werden durch das Ordnungsamt der Stadt Burgwedel erteilt.
Rechtliche Grundlagen
§§ 14 und 18 Nds. Straßengesetz (NStrG)
Verlauf
Formloser schriftlicher Antrag 2 Wochen vor der Sondernutzung.