Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des Zielreiselandes z. B. über den Link des Auswärtigen Amtes.
Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.