Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Bitte sehen Sie auch unter der Dienstleistung "Reisepass Ausstellung" nach weiteren Informationen, siehe unten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
Fuhrberger Straße 4
30938 Burgwedel
Telefon: 05139 8973-0
Telefax: 05139 8973-491
E-Mail: info@burgwedel.de