Der 48-Seiten-Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.