Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.