Die Versiegelung von Freiflächen, wie Hauszufahrten, Einstellplätzen und Terrassen verhindert das Versickern von Niederschlagswasser. Das Wasser fehlt vielerorts der lokalen Grundwassererneuerung und wirkt sich empfindlich auf die Flora und Fauna unseres Gemeindegebiets aus.
Aufgrund dieser Problematik muss anfallendes Niederschlagswasser - soweit die technischen und hydro-geologischen Voraussetzungen gegeben sind - auf dem Grundstück versickert werden. Der Bauherr ist verpflichtet, auf seinem Grundstück entsprechende Versickerungsanlagen zu bauen.
Rahmen
Art, Lage und Umfang der Versickerungsanlagen sind im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung zu beantragen.