Wird ein Personaldokument nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieses Personaldokument der zuständigen Stelle vorzulegen.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das wiedergefundene Personaldokument.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:6,00 EUR
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:6,00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Dies betrifft nur den Personalausweis.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.de |