Ist Ihr Personaldokument nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises (nur Personalausweis) notwendig. Zudem muss ein neues Personaldokument ausgestellt werden.
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Der Inhaber hat den Verlust seines Bundesreisepasses oder seines Bundespersonalausweises unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Inhaber sollte sich durch ein Legitimationspapier ausweisen können, wie z. B. der Geburts- oder Heiratsurkunde
Wurde der Verlust z. B. im Ausland angezeigt, so bringen Sie bitte die ausländische Verlusterklärung mit.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Ein Reisepass oder Kinderreisepass ist nur zu Beantragen wenn eine Reise ins Ausland ansteht.
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
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