Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der vom Auswärten Amt bestimmten Auslandsvertretung, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Aus wichtigem Grund kann auch eine örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder die örtlich nicht zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt im Inland kontaktiert werden.
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:58,80 EUR
Antragsteller/-innen ab 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:52,80 EUR
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Gebühr:kostenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine nicht zuständige Stelle darf nur tätig werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und diese von der zuständigen Stelle ermächtigt wurde.