Jede*r deutsche Staatsbürger*in, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er/sie seine/ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er/sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er/Sie hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
Bitte informieren Sie sich hierzu über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
Neuer Personalausweis:
Seit dem 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner Gültigkeit verwendbar.
Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument. Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.
Zusatzfunktionen:
- elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
- z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
- elektronische Signatur (optional)
- ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
- zwei digitale Fingerabdrücke (optional)
- Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.