Ziel
Einige Staaten verlangen die Anerkennung der Mutterschaft, sowie die erforderlichen Zustimmungserklärungen (z.B. des Vaters) zu einem nicht in der Ehe geborenen Kind.
Verlauf
Die Anerkennende (Mutter) und der Vater müssen die entsprechenden Erklärungen beim Standesamt oder Jugendamt persönlich beurkunden lassen. Sie können gemeinsam oder auch getrennt kommen.
Mitzubringen
Anerkennung vor Gerburt des Kindes:
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des/der Erklärenden
- ist die Mutter rechtskräftig geschieden: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe
Sollte die Mutter noch verheiratet sein, wird gebeten, sich direkt beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Anerkennung nach Geburt des Kindes:
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des/der Erklärenden
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei geschiedener bzw. noch bestehender Ehe der Mutter: siehe oben: "Anerkennung vor Geburt"
Gebühren
Keine