Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- bisherige Kennzeichen
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
Externe Ansprechpartner/in
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel ![]() Fuhrberger Straße 4 30938 Großburgwedel Telefon: 05139 8973-314 Telefax: 05139 8973-414 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen ![]() Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon: 0511 7307-9297 Telefax: 0511 7307-9298 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Ronnenberg ![]() Hansastr. 38 30952 Empelde Telefon: 0511 4600-397 Telefax: 0511 4600-396 E-Mail: kfz-zulassung@ronnenberg.deÖffnungszeiten: Montag 10:30-12:30 Uhr, 13:00-16:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Springe ![]() Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-0 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen ![]() Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-200 Telefax: 05105 774-337 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf ![]() Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: buergerbuero@burgdorf.deÖffnungszeiten: Montag 08:00 - 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Bürgerbüro der Region Hannover ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag 07:30 – 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Garbsen ![]() Rathausplatz 1 30823 Garbsen-Mitte Telefon: 05131 707-270 Telefax: 05131 707-226 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen ![]() Bothfelder Straße 29 30916 Altwarmbüchen Telefon: 0511 6153-300 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Laatzen ![]() Marktplatz 13 30880 Laatzen-Mitte Telefon: 0511 8205-5555 Telefax: 0511 8205-3296 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Lehrte ![]() Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: 05132 505-300 Telefax: 05132 505-310 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. ![]() Am Schützenplatz 2 31535 Neustadt Telefon: 05032 9502-0 Telefax: 05032 9502-50 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Sehnde ![]() Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-113 Telefax: 05138 707-123 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr | |
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wedemark ![]() Berliner Str. 3/5 30900 Mellendorf Telefon: 05130 581-0 Telefax: 05130 581-205 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen ![]() Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen Telefon: 05103 7007-41 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf ![]() Südstraße 1 31515 Wunstorf Telefon: 05031 101-400 Telefax: 05031 101-321 Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr | |
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