Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Kraftfahrzeugkennzeichen: Zuteilung - Ausfuhrkennzeichen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- Kfz-Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
- Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.
Externe Ansprechpartner/in
Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf ![]() Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: buergerbuero@burgdorf.deÖffnungszeiten: Montag 08:00 - 18:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Sehnde ![]() Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-113 Telefax: 05138 707-123 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Springe ![]() Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-0 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen ![]() Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-200 Telefax: 05105 774-337 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Bürgerbüro der Region Hannover ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel ![]() Fuhrberger Straße 4 30938 Großburgwedel Telefon: 05139 8973-314 Telefax: 05139 8973-414 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Garbsen ![]() Rathausplatz 1 30823 Garbsen-Mitte Telefon: 05131 707-270 Telefax: 05131 707-226 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen ![]() Bothfelder Straße 29 30916 Altwarmbüchen Telefon: 0511 6153-300 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Laatzen ![]() Marktplatz 13 30880 Laatzen-Mitte Telefon: 0511 8205-5555 Telefax: 0511 8205-3296 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen ![]() Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon: 0511 7307-9297 Telefax: 0511 7307-9298 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Lehrte ![]() Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: 05132 505-300 Telefax: 05132 505-310 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. ![]() Am Schützenplatz 2 31535 Neustadt Telefon: 05032 9502-0 Telefax: 05032 9502-50 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Ronnenberg ![]() Hansastr. 38 30952 Empelde Telefon: 0511 4600-397 Telefax: 0511 4600-396 E-Mail: kfz-zulassung@ronnenberg.deÖffnungszeiten: Montag 10:30-12:30 Uhr, 13:00-16:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Seelze ![]() Rathausplatz 1 30926 Seelze Telefon: 05137 828-352 Telefax: 05137 828-350 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Uetze ![]() Marktstraße 9 31311 Uetze Telefon: 05173 970-044 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wedemark ![]() Berliner Str. 3/5 30900 Mellendorf Telefon: 05130 581-0 Telefax: 05130 581-205 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen ![]() Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen Telefon: 05103 7007-41 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf ![]() Südstraße 1 31515 Wunstorf Telefon: 05031 101-400 Telefax: 05031 101-321 Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr | |
Region Hannover - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten ![]() Rendsburger Straße 34 30659 Hannover Telefon: 0511 616-17444 E-Mail: TeamKfz@Region-Hannover.deÖffnungszeiten: Montag 09:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |