Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- wenn vorhanden: verbleibendes Kennzeichenschild
- Verlusterklärung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Information über den Kennzeichenverlust ist unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro![]() | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-500 Telefax: 05139 8973-414 E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de/buergerbuero |
Externe Ansprechpartner/in
Team KFZ Zulassungsangelegenheiten ![]() Rendsburger Straße 34 30659 Hannover Telefon: 0511 616-17444 E-Mail: TeamKfz@Region-Hannover.deÖffnungszeiten: Montag 09:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |