Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Kraftfahrzeug: Zulassung - gebraucht aus EU-Land
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
- ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden)
- Kaufvertrag/Rechnung
- CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)
Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:
- bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)
Was sollte ich noch wissen?
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
Externe Ansprechpartner/in
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel ![]() Fuhrberger Straße 4 30938 Großburgwedel Telefon: 05139 8973-314 Telefax: 05139 8973-414 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Springe ![]() Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-0 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Uetze ![]() Marktstraße 9 31311 Uetze Telefon: 05173 970-044 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf ![]() Südstraße 1 31515 Wunstorf Telefon: 05031 101-400 Telefax: 05031 101-321 Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen ![]() Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Telefon: 05105 774-200 Telefax: 05105 774-337 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf ![]() Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: buergerbuero@burgdorf.deÖffnungszeiten: Montag 08:00 - 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Bürgerbüro der Region Hannover ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: buergerbuero@region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag 07:30 – 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Garbsen ![]() Rathausplatz 1 30823 Garbsen-Mitte Telefon: 05131 707-270 Telefax: 05131 707-226 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen ![]() Bothfelder Straße 29 30916 Altwarmbüchen Telefon: 0511 6153-300 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Laatzen ![]() Marktplatz 13 30880 Laatzen-Mitte Telefon: 0511 8205-5555 Telefax: 0511 8205-3296 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen ![]() Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon: 0511 7307-9297 Telefax: 0511 7307-9298 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Lehrte ![]() Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: 05132 505-300 Telefax: 05132 505-310 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. ![]() Am Schützenplatz 2 31535 Neustadt Telefon: 05032 9502-0 Telefax: 05032 9502-50 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Ronnenberg ![]() Hansastr. 38 30952 Empelde Telefon: 0511 4600-397 Telefax: 0511 4600-396 E-Mail: kfz-zulassung@ronnenberg.deÖffnungszeiten: Montag 10:30-12:30 Uhr, 13:00-16:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Seelze ![]() Rathausplatz 1 30926 Seelze Telefon: 05137 828-352 Telefax: 05137 828-350 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Sehnde ![]() Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-113 Telefax: 05138 707-123 Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wedemark ![]() Berliner Str. 3/5 30900 Mellendorf Telefon: 05130 581-0 Telefax: 05130 581-205 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen ![]() Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen Telefon: 05103 7007-41 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | |
Team Bürgerbüro ![]() Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-11000 Telefax: 0511 616-11001 E-Mail: Buergerbuero@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag 07:30 – 18:00 Uhr | |
Team KFZ Zulassungsangelegenheiten ![]() Rendsburger Straße 34 30659 Hannover Telefon: 0511 616-17444 E-Mail: TeamKfz@Region-Hannover.deÖffnungszeiten: Montag 09:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |