Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: Erklärung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Ansprechpartner/in
Stadt Burgwedel | |
Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-0 Telefax: 05139 8973-491 E-Mail: info@burgwedel.deHomepage: https://www.burgwedel.de | Bürgerbüro und Zentrale: Montag 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Verwaltung: Montag 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind Terminvereinbarungen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.. |