Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Rahmen
Der Kirchenaustritt (z.B. evangelisch-lutherische bzw. katholische Kirche, oder andere Religionsgemeinschaften) kann nur persönlich entweder bei dem Standesamt des Hauptwohnsitzes oder beim Notar erklärt werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern) die Erklärung abgeben. Kinder im Alter von 12-13 Jahren müssen vorher ihre Einwilligung geben. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit) muss der/die Betreffende den Austritt selbst erklären.