Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Der Kinderreisepass, der seit dem 01.11.2007 ausgestellt wird, gilt als Pass.
Er ist maschinenlesbar und wird dennoch nicht von allen Staaten anerkannt. In der Regel wird bei Grenzübertritt ein Personaldokument für Kinder von Geburt an benötigt. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Auslandsreise über das Auswärtige Amt bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, welches Dokument für Ihr Kind erforderlich ist. Wird der Kinderreisepass nicht anerkannt, so ist die Ausstellung eines Reisepasses möglich.