Ausstellung eines Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass, der seit dem 01.11.2007 ausgestellt wird, gilt als Pass und ist von den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Er gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Er ist maschinenlesbar und wird dennoch nicht von allen Staaten anerkannt.
Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Auslandsreise über das Auswärtige Amt, bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, welches Dokument für Ihr Kind erforderlich ist. Wird der Kinderreisepass nicht anerkannt, so ist die Ausstellung eines Reisepasses möglich.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres wird die Unterschrift der Kinder in den Kinderreisepass aufgenommen.