Informationsstände sind erlaubnispflichtige Sondernutzungen.
Rahmen
Erlaubnisse werden durch das Ordnungsamt der Stadt Burgwedel erteilt.
Rechtliche Grundlagen
§§ 14 und 18 Nds. Straßengesetz (NStrG)
Verlauf
Formloser schriftlicher Antrag 2 Wochen vor Aufstellung des Informationsstandes.