Jeder auf dem Stadtgebiet gehaltene Hund ist steuerpflichtig.
Die Anmeldung ist innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen. Bei neugeborenen Hunden beginnt die Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und die Hundesteuermarke zugesandt bzw. ausgehändigt.
Für eine lt. Satzung mögliche Ermäßigung oder Befreiung, sind Nachweise erforderlich, z.B. Blindenhund.
Die wichtigsten Steuersätze finden Sie unter dem nachstehenden Link "Steuern".
Die Satzung mit allen Steuersätzen finden Sie unter dem nachstehenden Dokument "Hundesteuersatzung".