Ab dem 1. Juli 2011 müssen Hunde, die älter als 6 Monate sind, mit einem Identifikationschip versehen werden. Die Identifikationschips werden von Tierärzten implantiert. Auf dem Chip sind dabei die Daten über Hund und Halter festgehalten. Diese Angaben werden zukünftig in einem zentralen Register zusammengeführt, um gegebenenfalls Halter ermitteln zu können.
Falls Ihr Hund bereits über einen Chip verfügt (z. B. für den EU-Heimtierausweis oder für das Tasso-Register), ist die Chip-Nummer zusammen mit den Angaben zum Halter und zum Hund an das zentrale Register zu melden. Der Hund muss nicht erneut gechippt werden. Die alte Chip-Nummer behält ihre Gültigkeit.
Da das zentrale Register ist noch nicht eingerichtet ist, werden Sie erst später darüber informiert, wann Sie Ihre Angaben dort einreichen können. Zurzeit ist dies noch nicht möglich.
Für das Chippen der Hunde gibt es keine Übergangsregelung, es muss also so schnell wie möglich erfolgt sein.
Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass der betreffende Hund versteuert wurde.