Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Mit den Grundsteuerbescheiden der Stadt Burgwedel werden die vom Finanzamt Burgdorf festgestellten Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbetrag) in eine Grundsteuer umgesetzt. Auskünfte über die Besteuerungsgrundlagen können nur vom Finanzamt erteilt werden, da hierüber bei der Stadt Burgwedel keine Informationen vorliegen.
Die Hebesätze zur Grundsteuer A und B entnehmen Sie bitte unter dem nachstehenden Link "Steuer".
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link "Finanzamt Burgdorf".