Auskunft aus dem gemeindlichen Gewerberegister.
Rahmen
Die Anfrage ist in Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail) zu stellen. Der Grund, aus welchen die Auskunft gewollt ist, ist anzugeben. Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachgewiesen wird.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung können unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte erteilt werden.
Gebühren
Die Gebühr für eine einfache Gewerbeauskunft beträgt 12,-- Euro und für eine erweiterte Gewerbeauskunft 18,-- Euro. Sie kann entweder überwiesen oder aber durch einen Verrechnungsscheck bezahlt werden.