Die Gefahrenabwehr ist die klassische Tätigkeit der Polizei- und Ordnungsbehörden. Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, im Rahmen der geltenden Gesetze, die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Insbesondere haben Sie auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
Der Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr ist so umfangreich, dass es hierfür keinen abschließenden Aufgabenkatalog geben kann.
Ausführliche Informationen zum Thema "Gefahrenabwehr" erhalten Sie im Ordnungsamt der Stadt Burgwedel.