Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Sofern jedoch nicht Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden, muss der Schein nicht umgetauscht werden und bleibt somit gültig.
Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Gegenüberstellung Klassen
|
|
alt | neu |
1 | A unbeschränkt |
1 A | A beschränkt |
1 B | A1 |
2 | C, CE, T |
2* | D. DE |
3 | B, BE, C1, C1E |
3* | D1, D1E |
4 | M |
5 | L |
Mofa | Mofa |
Krankenfahrstühle | Krankenfahrstühle |
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen