Seit März 2007 ist die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohnerinnen/Anwohner in Umweltzonen.
Die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Die Plaketten in den Farben Rot, Gelb und Grün entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe:
- Grüne Plakette = Schadstoffgruppe 4:
- Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen.
- Gelbe Plakette = Schadstoffgruppe 3:
- Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
- Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 34, 44, 54, 70, 71
- Rote Plakette = Schadstoffgruppe 2:
- Diesel-PKW mit den Emissionsschlüsselnummern (ESN) 25 bis 29, 35, 41, 71
- Diesel-Nutzfahrzeuge mit ESN 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61
- Fahrzeugen mit schlechterer Einstufung kann gar keine Plakette zugeteilt werden.
Die Feinstaubplakette wird von der zuständigen Stelle ausgegeben.
Ab dem 01.03.2007 tritt die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung regelt Ausnahmen von Fahrverboten und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen. Welche Voraussetzung Ihr Fahrzeug erfüllen muß, erfahren Sie über die u. a. Links oder bei uns in der Zulassungsstelle Burgwedel.
Um eine Feinstaubplakette zu erhalten, bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein sowie Ihren Personalausweis mit. Für 5,40 € stellen wir Ihnen eine entsprechende Feinstaubplakette aus, die Sie bitte gut sichtbar an Ihrer Windschutzscheibe anbringen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die u. a. Links oder in unserem Bürgerbüro.