Durch die Reisegewerbekarte wird der Antragsteller berechtigt, als Reisender bestimmte Gewerbetätigkeiten auszuüben und sich dabei durch eine Bescheinigung ausweisen zu können.
Rechtliche Grundlage
§ 55 GewO
Durch die Reisegewerbekarte wird der Antragsteller berechtigt, als Reisender bestimmte Gewerbetätigkeiten auszuüben und sich dabei durch eine Bescheinigung ausweisen zu können.
Rechtliche Grundlage
§ 55 GewO
Region HannoverHildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-0 Telefax: 0511 616-22499 E-Mail: info@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.de |
Fuhrberger Straße 4
30938 Burgwedel
Telefon: 05139 8973-0
Telefax: 05139 8973-491
E-Mail: info@burgwedel.de