Erteilung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO (Maklergewerbe)
Rechtliche Grundlage
§ 34c der Gewerbeordnung
(Die Erlaubnis muss bei Beginn der Tätigkeit vorhanden sein).
Ausführliche Informationen zum Thema "Maklererlaubnis" erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Hannover.