Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung dieser Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebührenhöhe errechnet sich nach dem Zeitaufwand. Maximal kann diese Gebühr absehbar bis zu 58,00 Euro betragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf
Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Anträge / Formulare
- formlos
- Onlineverfahren: möglich
- Schriftform: nicht erforderlich
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Was sollte ich noch wissen?
- Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in der Regel durch Heranziehung des polizeilichen Führungszeugnisses nach §30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Die Bescheinigung beschränkt sich auf die Wiedergabe der darin enthaltenen Erkenntnisse.
- Finden sich dort keine Erkenntnisse, so wird dies bescheinigt.
- Anderenfalls werden auf Verlangen die entsprechenden Einträge bescheinigt. Das macht den Rechtscharakter der Bescheinigung deutlich.
- Es handelt sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Instrument des Erkenntnistransfers und dient in erster Linie als Erkenntniszugang.
Ansprechpartner/in
Frau Hungerecker![]() | |
Amt / Bereich Ordnungs- und Sozialamt › Gewerbe / Verwarnungsgeldangelegenheiten Rathaus Burgwedel, Raum 2.09 // 1. OG Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8973-312 Telefax: 05139 8973-491 E-Mail: Tara.Hungerecker@Burgwedel.de |