Wenden Sie sich bitte wegen der Anmeldung der Eheschließung an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahl.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung!
Es sollten möglichst beide Verlobten zur Anmeldung erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, kann einer der Verlobten oder ein Bevollmächtigter die Anmeldung mit einer „Beitrittserklärung“ (den Vordruck erhalten Sie bei jedem Standesamt) und den Bundespersonalausweisen vornehmen.
Versteht einer der Verlobten die deutsche Sprache nicht, ist ein vereidigter Dolmetscher mitzubringen.
Die Eheschließung kann bei jedem Standesamt (in der BRD) Ihrer Wahl erfolgen. Das für die Anmeldung zuständige Standesamt bevollmächtigt dann das von Ihnen gewünschte Standesamt. Es ist dann jedoch beim Anmeldungs-Standesamt eine Gebühr von € 50,00 für die Prüfung der Ehevoraussetzungen und beim Standesamt, welches die Eheschließung durchführt, eine Gebühr von € 40,00 zu bezahlen.