Wer als Deutsche*r im Ausland heiraten möchten, muss in bestimmten Ländern ein „Ehefähigkeitszeugnis“ vorlegen. Welches Land ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, erfahren Sie bei der jeweiligen ausländischen Behörde.
In diesem „Zeugnis“ wird nach entsprechender Prüfung der Unterlagen bestätigt, dass eine Person eine Ehe mit einer im Ehefähigkeitszeugnis namentlich genannten anderen Person nach deutschem Recht schließen kann.
Sind beide Eheschließende Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit in gleicher Weise zu prüfen. Es genügt ein Ehefähigkeitszeugnis, welches für beide ausgestellt wird.
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Hauptwohnsitzes oder des letzen gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.