Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Verfügung von Todes wegen (z.B. Ihr eigenhändiges Testament) im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die besondere amtliche Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust. Die Testamentshinterlegung wird auch im Zentralen Testamentsregister erfasst.
Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das jeweils gemäß § 344 FamFG zuständige Amtsgericht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Die zu hinterlegende Verfügung von Todes wegen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für die Hinterlegung: 75,- EUR
Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister: 18,- EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der amtlichen Verwahrung entscheidet der Rechtspfleger durch Beschluss, § 38 FamFG. Gegen die Ablehnung kann der die Verwahrung beantragende Erblasser befristet Beschwerde einlegen, §§ 58 ff., 63 FamFG, 11 RPflG.
War nach Landesrecht anstelle des Rechtspflegers ein Urkundsbeamter funktionell zuständig, ist Erinnerung analog § 573 ZPO einzulegen.
Anträge / Formulare
Formulare notwendig: Nein
Onlineverfahren möglich: Nein
Schriftform nötig: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein. Sie können sich vertreten lassen oder den Antrag schriftlich stellen. Um weitere Nachfragen zu vermeiden, wird die persönliche Vorsprache aber empfohlen. Wenn Sie die Verfügung von Todes wegen bei einem Notar erstellt haben, wird dieser in der Regel das Erforderliche veranlassen.
Was sollte ich noch wissen?
In bestimmten Fällen wird die besondere amtliche Verwahrung auch von dritter Seite veranlasst, wenn Sie dies wünschen, z.B. bei der Errichtung eines notariellen Testaments oder Erbvertrags. Dann sorgt der Notar bzw. die Notarin dafür, dass die Urkunde in besondere amtliche Verwahrung genommen wird.
Externe Ansprechpartner/in
Amtsgericht Burgwedel ![]() Im Klint 4 30938 Burgwedel Telefon: 05139 8061-0 Telefax: 05139 3652 E-Mail: agbgw-poststelle@justiz.niedersachsen.deHomepage: http://www.amtsgericht-burgwedel.niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montags - Freitags: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |