Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
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die Feststellung der Vaterschaft oder
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die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Eine Beistandschaft unterstützt das (minderjährige) Kind dabei, vom unterhaltspflichtigen Elternteil Unterhalt zu bekommen.
Für einige Kinder ist es notwendig, den Vater festzustellen, notfalls über das Gericht.
Für das Kind ist dies von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft wird das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich der Unterhaltsanspruch des Kindes und ggf. der betreuenden Mutter, aber auch das Erbrecht des Kindes nach seinem Vater sowie rentenrechtliche Ansprüche ab. Außerdem hat das Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Region Hannover - Fachbereich Jugend, Team Beistandschaften -.