Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ("Ehe für alle") wurde gleichgeschlechtlichen Paaren ab dem 01. Oktober 2017 die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Die Neubegründung von Lebenspartnerschaften ist ab dem 01. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr möglich.